(PT) Die Wachau – hort idylischer Weingärten, pittoresker Bauten und erlesener Weine. Hier ist die Welt noch in Ordnung, könnte man meinen, wenn da nicht der Richterspruch einer Kremser Richterin wäre: Hier nach sollen die Markennamen „Steinfeder“, „Federspiel“ und „Samaragd“, welche durch die Qualitätswinzervereinigung Vinea Wachau eingeführt wurden, nicht mehr durch ebendiese vergeben werden. Die Begründung: Da diese Bezeichungen sich als „regionstypisch“ durchgesetzt haben, sollen auch Winzer, die nicht Mitglieder der Vinea Wachau sind, diese nutzten dürfen.
Bisher waren diese „Markenzeichen“ nur Mitgliedern der Vinea Wachau vorbehalten.
Und wer entscheidet über die Mitglieder der Vinea Wachau?
Nach kurier.at „alleine der Vinea – Vorstand Obmann Franz Hirtzberger“ – das trifft jedoch schlicht und ergreifend nicht zu: Solche schwerwiegenden Entscheidungen werden grundsätzlich im gesamten Vorstand der Vinea Wachau getroffen.
Es geht weiter lustig im Text:
„Ursache ist ein verbissen geführter Streit zwischen dem Vinea-Vorstand und dem Spitzer Winzer Franz-Josef Gritsch. Der hatte als Mitglied den Vorstand kritisiert. Dessen Reaktion war, Gritsch auszuschließen. Ob der Beschluss rechtswirksam ist, prüfen derzeit noch die Gerichte. „
Der letzte Satz bringt es auf den Punkt: Ob der Beschluss rechtswirksam ist, prüfen derzeit noch die Gerichte – ergo entschieden ist noch nix.
Sicherlich dürfte dieses Urteil (das noch nicht rechtskräftig ist!) den einen oder anderen freuen, vor allem diejenigen, die mit Argwohn auf den Erfolg der Vinea Wachau schielen. Jedoch darf man hierbei nicht übersehen, was dieser Verein, gegründet 1983 durch damals führende Betriebe, für den Ruf und die (Mythen-) und Markenbildung der Wachauer Weine beigetragen hat.
Wir finden, dass der kurier.at Artikel leicht ketzerische Züge aufweist – wir kennen uns in der östereichischen Publizistik nicht aus – könnte es aber sein, dass der kurier.at die BILD der Össis ist?
Aus gut unterrichtenen Quellen ist uns zu Ohren gekommen, warum Herr Gritsch ausgeschlossen wurde – mehr dazu in Teil 2.
Was haltet ihr von der Wachau? Ist die „Vinea Wachau“ ein Dinosaurier, oder gerade in der heutigen „Markenwelt“ der richtige Weg für eine Weinrgion um sich zu etablieren?
würde nicht sagen, dass der kurier die „bild“ zeitung in österreich ist, da gibt es noch die kronen zeitung (doch gleicher konzern), oder „österreich“ – die sind noch schlechter
Sichere Auskunft, wer über die Aufnahme von Mitgliedern bei der Vinea entscheidet, gibt die
bei der Bezirkshauptmannschaft Krems hinterlegte Satzung dieses Vereins. Danach kann kann jedes einzelne der zahlreichen Vorstandsmitglieder ohne Angabe von Gründen
die Aufnahme eines Winzers (Mitbewerbers) verhindern. Dies ist vor dem Hintergrund bemerkenswert, dass die Vinea öffentliche Mittel,
unter anderem EU Regionalförderungsmittel erhielt, die für die gesamte Weinbauregion Wachau und sohin für die gesamte Wachauer Winzerschaft und nicht für einen Monopol-Verein bestimmt waren. Auch gibt es keinen zweiten Verein in Österreich, der sogar einen Codex für eine gesamte Weinbauregion proklamiert, sich also für alle Winzer dieser Region zuständig sieht.
Hallo Rudi,
(oder eher Gottfried Thiery, ihrer email Adresse nach zu urteilen sind Sie der Anwalt von Herrn Gritsch).
zuerst einmal vielen Dank für die detaillierten Infos.
Ihr Kommentar hat eine Frage aufgeworfen:
„Danach kann kann jedes einzelne der zahlreichen Vorstandsmitglieder ohne Angabe von Gründen
die Aufnahme eines Winzers (Mitbewerbers) verhindern.“
Geht es im Falle Gritsch um eine „Aufnahme“?
Im Kurier hieß es:…“Dessen Reaktion war, Gritsch auszuschließen. “
Zu den EU-Fördermitteln: Das ist ein dickes Ding. Inwiefern wurde diese schwerwiegende Behauptung belegt?
Ich hab‘ den Kurier Artikel en detail gar nicht gelesen, weil ich das Urteil eh so erwartet habe – witzigerweisese am Geburtstag von FJ Gritsch -, abe hey, was ist passiert, was ist so schlimm daran, wenn Smaragd & Co auch Nicht-Vinea-Betrieben offenstehen, solange sie sich am Codex orientieren? Neu-Vinea-Mitglied Petzi Malberg verzichtet andererseits bewusst auf die entsprechende Auszeichnung seiner Lagenweine, er braucht jetzt kaum mehr Ärger der ehemals, das muss man so sagen, übermächtigen Vinea Wachau befürchten.
Servus Pivu,
schlimm ist nix daran, im Gegenteil, wenn mehr Winzer diese Zeichen (vorrausgesetzt sie halten sich an den Qualitäts Codex) nutzten, wird damit zwangsläufig die Verbreitung der „Marken“ steigen und wiederrum der Region zu gute kommen.
Jedoch ist die Geschichte mit den EU-Fördermittel eine sehr schwerwiegende Behauptung – weißt du ob das in irgendeinerweise belegt ist?
Zum Petzi: Als lang ersehnter Stachel im A…. 😉 der Wachau sorgt er für eine qualitative (& hoffentlich auch gedankliche) Renaissance / Erneuerung – weg von „Botrytis-Bomben“ zurück zur Eleganz.
„…er braucht jetzt kaum mehr Ärger der ehemals,…,übermächtigen Vinea Wachau befürchten.“
Sicherlich ist der Ältestenrat der Vinea einflußreich – aber davon lässt sich der Petzi doch nicht beeindrucken.
Ich glaub er hältst mit Udo Lindenberg: „Ich mach mein Ding, egal was die andern sagen!“ 😉
Danke für den aufschlussreichen Artikel!
Es wäre sogar vollkommen natürlich, wenn alle
Winzer der Wachau losgelôst von einer Vinea Mitgliedschaft diese Kategorien verwenden.
Diese werden ja seit vielen Jahren als
die Kategorien des Weinaugebietes Wachsu
beworben und auch so vom Konsumenten verstanden. Aber dabei geht es nicht um die
Interessen des Weinbaugebietes Wachau oder der gesamten Wachauer Winzerschaft, sondern
um das Interesse einiger Herren im Vorstand, ihre Macht zu erhalten. Es ist zu smaragdvoll, jeden Abend mit dem Gefühl einschlafen zu gehen, doch bestimmen zu können, wer in der Wachau Federspiel auf seine Flaschen drauf schreiben darf. Und wer wie der Gritsch aufmukt, mit dem wird am Singerriedel Schlitten gefahren, dass einem Hören und Sehen vergeht.
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Zur Aufklärung: Die Vinea hat unter anderem öffentliche Mittel für die Proklamation des Codex Wachau erhalten. Es fragt sich, warum
eine private Vereinigung Steuergelder für ein Regelwerk erhält, das sich auf eine ganze Weinbauregion bezieht. Die Vinea hat bewusst den „Codex Wachau“ nicht „Regeln der Vinea-Mitglider“ genannt. Im Codex sind die Kategorien
erhalten.
Die Vinea hat 2005 EU – Gelder (Regionalförderung) für die Repositionierung der Marken erhalten. Dies ist im Internet unter Leader Programme abzurufen, wenn es nicht schon gelöscht wurde. Die Mittel wurde gegeben, um den Winzern der Region einen besseren Zugang zum Markt gegeben.
Daraus resultiert die Auflage zur Öffnung der Marken. Mit EU Geldern (Steuergelder) werden keine privaten Organisationen unterstützt, die monopolartig auf Vorstandsebene ganze Gruppen ausschließen
Dies sind nur einige Beispiele, wo Steuermittel
für die Marken der Vinea eingesetzt worden sind. Die Vinea trifft eine Verpflichtung, die Karegorien der gesamten Winzerschaft zu öffnen.
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@ rudi: der begriff „kalmuck“ hat sich auch schon sehr weit verbreitet, und trotzdem nutzt ihn nicht jeder 🙂
Kalmuk ist in Verbindung mit einem Stoff verbreitet, nicht in Verbindung mit Wein. Da gibt es nur einen Produzenten. Kalmuk in Verbindung mit Wein wurde nicht
mit EU-Regionalförderungsmittel unterstützt, die für die gesamte Wachauer Winzerschaft bestimmt waren.
Kalmuk in Verbindung mit Wein wurde nicht in einem Codex Wachau geregelt, der ebenfalls mit Steuergelder proklamiert
wurde.
„Kalmuck“ als Bezeichnung für einen Wein hat sich FJ Gritsch schlauerweise schon schützen lassen. Deshalb gibt’s nur einen Produzenten (nachdem Hansi Donabaum ausgestiegen ist).
Wenn diese Art von „Schlauheit“ im Zusammenhang mit Markenanmeldungen nun zu Diskussion stehen soll, dann können wir uns auch über
über die Markenanmeldung „Rotes Tor“, ein bauliches Denkmal in Spitz, unterhalten. Das alles hat freilich mit der Frage wenig zu tun, über
die das Kremser Gericht entschieden hat.
http://archiv.leader-austria.at/regions/weltkulturerbewachau/de_015.html
Repositionierung des Wachauer Weinbaus
Kurztext
Weltkulturerbe Wachau
Daten zum Projekt
Art des Projekts: LEADER+
Schwerpunkte: Landwirtschaft
Akronym: REPOVI06
Schwerpunktthema: Allgemeines Projekt
Massnahme: Titel 1 – Maßnahme 1: Indirekte regionalwirtschaftliche Wertschöpfung
Beginnzeitpunkt: –
Endzeitpunkt: –
Kosten in EUR: –
Förderbeitrag in EUR: –
Ausgangslage
Die seit mehr als 20 Jahren bewährte Markenstrategie der Vinea Wachau soll einer Repositionierung unterzogen werden.
Projektziele
Schärfung des Markenprofils des Wachauer Weinbaus. Vorbereitung auf kommende Herausforderungen, z.B. im neuen Programm für die Ländliche Entwicklung in Europa (Qualitätssicherungsprogramme). Positionierung der besonderen Herausforderungen des Wachauer Weinbaus bei relevanten EntscheidungsträgerInnen.
Projektaktivitäten
Strategische Arbeit zur markentechnischen Repositionierung des Wachauer Weinbaus. Kommunikation der Resultate dieses Prozesses nach innen. Schaffung von Bewusstsein für und Schulung relevanter Multiplikatoren auf die neuen Festlegungen.
Räumlicher Wirkungsbereich
Gesamtes Weinbaugebiet Wachau. Durch die zentrale Rolle des Wachauer Weinbaus in der österreichischen Weinbaulandschaft hat das Projekt auch unmittelbare Auswirkungen auf das Weinbauland Österreich insgesamt.
Weitere Informationen
Angaben zum Projektträger
Projektträger: Vinea Wachau Nobilis Districtus
Kontaktperson: Ursula Kral
Strasse: Schlossgasse 3
Postleitzahl: 3620
Wohnort: Spitz
Telefonnummer: 02713-30000-12
Fax-Nummer:
LAG: Weltkulturerbe Wachau
Aber eigentlich: Die Wachau hat wieder Grund zum Feiern!!
Denn endlich sind sich Franz Hirtzberger und Franz Josef Gritsch in einem
wichtigen Punkt wieder einig!
Die Zusammenführung der Statements, die beide für den Kurier gemacht haben, ergibt nämlich folgende richtige Aussage:
„Wegen ein bisschen mehr Gerechtigkeit unter der Wachauer Winzerschaft geht die Welt nicht unter.“
Wie recht doch beide Winzer damit haben!!
Verfolgt man als „einfaches Mitglied“ der Vinea Wachau die ganzen Medienberichte und Blogbeiträge im Internet stellt sich mir die Frage wer die vielen Winzer eigentlich sind die die Kategoriebezeichnungen ebenfalls für sich beanspruchen und für die nun gekämpft wird.
Die meisten Winzer von denen ich weiß sind aus dem einfachen Grund kein Mitglied weil sie entweder Rebflächen außerhalb der Wachau besitzen, sich dazu entschieden haben Trauben aus anderen Weinbaugebieten zuzukaufen oder einfach nicht an ein derart strenges Regelwerk wie das der Vinea gebunden sein zu wollen !
Selbst Franz Gritsch hat sich ja vor nicht allzu langer Zeit in einem offenen Brief noch bei den Mitgliedern der Vinea beschwert warum es ihm nicht erlaubt ist die Kategoriebezeichnungen so klein wie möglich am Rückenetikett zu platzieren !
Wieviele Winzer würden also von einer derartigen Neuregelung der Wachauer Weinlandschaft überhaupt gebrauch machen (können) oder ist es wie so oft das als einzige Gewinner die Anwälte hervorgehen, die sich dann wenigstens rühmen können ein seit mehr als 20 Jahren funktionierendes strenges Kontroll- und Kategorisierungssystem zu sturz gebracht zu haben – aus welchem Grund auch immer…
Liebes einfaches Vinea-Mitglied Stefan,
Ich denke nicht, dass der in Ihrem Beitrag zum Ausdruck kommende
Informationsstand repräsentativ für die anderen „einfachen Mitglieder“ ist. Hier aber eine Stellungnahme.
1. Viele/Wenige –
Sie fragen nach den Vielen.
Vollkommen unstrittig behauptet die Vinea selbst auf ihrer Homepage, dass sie „85% der Rebfläche in der Wachau kontrolliert“, an anderer Stelle ist sogar von 90% die Rede. Daher ist eine Minderheit von zumindest 10% bis 15 % der Wachauer Winzerschaft von einer monopolartigen Organisation betroffen.
2. Wird ein „Kategorisierungssystem“ zum Sturz gebracht?
Sicherlich nicht!
Es besteht Konsens, dass der „Codex Wachau“ für das Führen der Kategorien gilt. Es wird also kein Kategorisierungssystem zum Sturz gebracht. Dieses Kategorisierungssystem der Wachau wird vielmehr – wie dies auch DI Anton Bodenstein bestätigt – bestärkt.
Wenn die Geltung des Regelwerkes Codex Wachau unbestritten ist, dann sollte der Zugang, nach dem Regelwerk zu arbeiten, ebenfalls frei sein: Wer gegen den Codex Wachau verstößt, darf schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Kategorien nicht verwenden. Diesfalls würde ja unter anderem eine rechtswidrige Irreführung vorliegen.
Nachdem kein „Kategorisierungssystem“ zum Sturz gebracht wird, kann sich auch kein Anwalt dessen berühmen.
Wird ein Kontrollsystem zum Sturz gebracht?
Sicherlich nicht!
Zunächst gibt es bereits eine sehr strenge staatliche Kontrolle: Schon nach dem Weingesetz braucht jeder Winzer ab Qualitätswein und Prädikatswein eine staatliche Prüfnummer. Der Ablauf ist bekanntlich derart, dass ein Wachauer Winzer vier Flaschen seines jeweiligen Weines nach Krems zur Prüfnummernstelle bringt und die Vergabe der Prüfnummer beantragt (§ 31 Weingesetz 1999). Der Wein wird dann in einer blinden (!) Verkostung sensorisch beurteilt ob er sortentypisch und sauber ist, das heißt ob keine Weinfehler bestehen, nicht ob die Qualität hoch oder niedrig ist! Dann werden die analytischen Werte gemessen, ob etwa gewisse Werte den gesetzlichen Höchstwerten wie zB. bei den Sulfiten entsprechen. Bei Prädikatswein wird zusätzlich auch noch eine Mostwäger-Bestätigung benötigt. Darin wird bestätigt, dass das Lesegut bei der jeweiligen Ernte zB Auslese 21 KMW hatte. Nichts anderes wird auch bei Smaragd-Weinen nach dem Codex Wachau verlang (18,5 kmw). Auf diese Weise kann ausgeschlossen werden, dass der Wein nicht aufgebessert wurde. Die Vinea macht nichts anderes als bei Weinen der Kategorie Steinfeder und Federspiel das staatliche Prüfnummernzeugnis in Empfang zu nehmen. Sie sieht sich lediglich zwei Werte an, die bereits von staatlicher Stelle kontrolliert und geprüft wurden. Stimmt der Alkohol für die Kategorie, stimmt der Restzucker (trocken)! Damit ist die Kontrolle erledigt. Bei Smaragd kommt die Mostwäger-Bestätigung dazu. Zwei Flaschen pro Wein werden in Spitz im Weinarchiv abgegeben. Die Kontrolle ist ja auch ohne Vinea-Mitgliedschaft problemos möglich. Jeder Mitbewerber kann – wie dies im Wettbewerb üblich ist – auch selbst kontrollieren. Das wirklich wesentliche staatliche Prüfzeugnis könnte auch einfach problemlos elektronisch hinterlegt werden. Die Vinea kann ja weiterhin das Leuthold-Siegel als Gütesiegel des Vereins für Mitglieder und Nichtmitglieder verwenden.
Außerdem versteht sich die Vinea als Gebietsschutzverband. Sie sichert nicht die hohe Qualität des Weines. So ehrlich sollten wir doch sein und zugeben, dass es auch in der Wachau sehr schlechte „Smaragde, Steinfedern und Federspiele“ gibt.
Nachdem kein „Kontrollsystem“ zum Sturz gebracht wird, kann sich auch kein Anwalt dessen berühmen.
3. Was würde sich ändern?
Nur die Freiheit des Zuganges zum Regelwerk Codex Wachau und der Verwendung der Kategorien durch die Wachauer Winzerschaft würden sich ändern: Dafür sprechen insbesondere, dass Steuergelder für die Bewerbung der Kategorien als „Wachauer Kategorien“ in Anspruch genommen wurden, die Beseitigung der marktverzerrenden Monopolstellung der Vinea sowie insbesondere, dass die Vinea selbst (!) das Regelwerk Codex Wachau als „Gesetz für die Wachau“ öffentlich proklamiert hat und nicht als „Regeln des Vereines der Freunde des Wachauer Weines – Vinea Wachau“ bezeichnet hat.
Der Vorstand der Vinea soll nicht mehr den Zugang zu den Kategorien verwehren können, wenn ein Winzer der Wachau den Codex Wachau einhält. Der Vorstand soll die Kategorien nicht dazu einsetzen dürfen, um eine kritische Meinungsäußerung „abzustrafen“. Das Ganze ist im Anlassfall Fuschl ohnehin bedenklich, weil der Vorstand nicht Richter in eigener Angelegenheit sein darf und überdies das Verhalten des Vorstands einen schweren Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung bedeutet.
In der Wirkung hat die nicht rechtskräftige Entscheidung des Gerichts dem Vorstand der Vinea die Macht genommen, nach freiem Ermessen (§ 5 der Statuten) zu bestimmen, welcher Wachauer Winzer die Kategorien verwenden darf und welcher nicht. Darin ist kein Nachteil zu sehen.
4. Wer profitiert vom Streit?
Sicherlich nicht die etwa 200 Mitglieder der Vinea.
In einem Gerichtsverfahren in Krems geht es um die Frage, ob Franz Josef Gritsch weiterhin eines von etwa 200 (!) Mitgliedern bleibt. Von dieser Entscheidung sind etwa 199 Vinea Mitglieder nicht im Geringsten betroffen. Ein einzelnes Mitglied hat keine Stimmmacht im Verein, es sei denn, er hat gute Argumente, die anderen Mitglieder hören ihm zu und stimmen für seine Anträge. Franz Josef Gritsch setzt sich für mehr Gerechtigkeit und Demokratie in der Vinea ein. Vielleicht ist es das, wovor sich der Vorstand fürchtet.
Jedenfalls haben die die 199 Vinea-Mitglieder mit dem Streit zwischen Teilen des Vorstands und Franz Josef Gritsch nicht das Geringste zu tun. Franz Josef Gritsch hat ja – entgegen der Darstellung des Vorstands- nicht die Vinea kritisiert, sondern das Leitungsverhalten von Teilen des Vorstands in der causa Fusch. Dies sind zwei Paar Schuhe.
Vielleicht würde die ökonomische Vernunft einkehren, wenn der Vorstand sein eigenes Geld in die Hand nimmt und nicht diesen Streit mit den Mitgliedsbeiträgen der Wachauer Winzerschaft führt. Es würde sich auf wenige im Vorstand reduzieren, die diesen Streit überhaupt noch führen wollten.
Den Streit in der zuletzt eröffneten medialen Dimension hat aber der maßgebliche Teil des Vorstands selbst provoziert. Es war der Vorstand, der mit der Untersagung der Verwendung der Kategorien Franz Josef Gritsch mittels Antrag auf EV zur Gegenwehr geradezu gezwungen hat. Der Vorstand hätte die Frage der Mitgliedschaft in der Vinea und die Frage der Kategorien durchaus trennen können. Es entstand aber der Eindruck, dass der Vorstand Herrn Franz Josef Gritsch ganz gezielt nach dem erfolgten Ausschluss mit der Untersagung der Kategorien wirtschaftlich in die Knie zwingen wollte.
Schon als gebürtiger Wachauer und auch weil ich die Beteiligten zum überwiegenden Teil persönlich kenne, habe ich ein ungebrochenes Interesse, dass der Streit gütlich beigelegt wird. Dies ist offenbar bislang nicht gelungen.
Es war der Vinea-Vorstand, der nach dem im April vor Gericht vereinbarten Ruhen den „Wachauer Burgfrieden“ mit einem An
Fortsetzung
Es war der Vinea-Vorstand, der nach dem im April vor Gericht vereinbarten Ruhen den „Wachauer Burgfrieden“ mit einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen Franz Josef Gritsch gebrochen hat.
Es sind die Streitteile, die die Herren des Geschehens sind und Anwälte zum Streiten beauftragen. Nicht Anwälte führen den Streit, sondern die Parteien.
Eine öffentliche Erklärung über ein wechselseitiges Bedauern und ein weitere Zusammenarbeit im Interesse der Wachau hätte noch diesen Sommer genügt. Offenbar tun sich einige damit sehr schwer. Ich persönlich wäre über eine derartige Erklärung im Sinne unserer Wachau sehr glücklich gewesen.
Gottfried Thiery, Wachauer
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